Ab dem 1. Januar kommen die ersten Väter in den Genuss dieser Extrazeit für ihre Familie. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur neuen Vaterschaftsentschädigung.
Wer hat Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub?
Bezugsberechtigt sind Väter, deren Kind nach dem 31. Dezember 2020 zur Welt kommt. Sie müssen mit der Mutter des Kindes verheiratet sein, die Vaterschaft anerkannt haben oder ein Gerichtsurteil muss diese bestätigt haben. Bei einer Adoption hingegen besteht kein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.
Müssen die bezugsberechtigten Väter eine feste Stelle haben?
Die Väter müssen selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sein oder ein Taggeld einer Arbeitslosen-, Sozial- oder Privatversicherung beziehen. Zudem müssen die Väter in den neun Monaten vor der Geburt in der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert gewesen sein. In diesem Zeitraum müssen sie während mindestens fünf Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
Kann der Vaterschaftsurlaub auch zu einem späteren Zeitpunkt beansprucht werden?
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub muss zwingend in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden – danach verfällt der Anspruch. Es steht den jungen Vätern aber frei, diese Ferientage tageweise oder an einem Stück zu beanspruchen.
Wie hoch ist die Vaterschaftsentschädigung?
Die Vaterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 Prozent des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Im Maximum sind dies 196 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem monatlichen Einkommen von 7’350 Franken und bei Selbstständigerwerbenden mit einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen von 88’200 Franken erreicht. Für die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt oder maximal 2’744 Franken. Werden die Tage einzeln bezogen, gibt es jeweils nach fünf Tagen zwei zusätzliche Taggelder für das Wochenende.
Wird das Geld automatisch ausbezahlt?
Der Anspruch muss bei der jeweiligen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Ist der Vater angestellt, wird er von der Personalabteilung seiner Firma direkt angemeldet. Das Geld wird an den Arbeitgeber ausbezahlt und von dort auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Ein Selbstständigerwerbender hingegen muss seinen Anspruch selber bei der Ausgleichskasse anmelden. Das Geld wird dann direkt auf sein Konto ausbezahlt.
Wer finanziert den Vaterschaftsurlaub?
Finanziert wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des Urlaubs auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Für deren Finanzierung muss der Beitrag an die EO von heute 0,45 auf 0,50 Lohnprozente erhöht werden. Das ist eine Erhöhung um 50 Rappen pro 1000 Franken Lohn. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern übernehmen deren Arbeitgeber die Hälfte davon.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer in den sechs Monaten nach der Geburt kündigt?
Der Anspruch auf die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub erlischt dadurch nicht. Die restlichen Arbeitstage können auch beim neuen Arbeitgeber eingefordert werden. Falls keine neue Stelle angetreten wird, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um die nicht bezogenen Tage, sofern nicht freiwillig darauf verzichtet wird.
Ist es eigentlich obligatorisch, den Vaterschaftsurlaub zu beziehen?
Es steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei, diese 14 Tage komplett oder teilweise zu beziehen. Es darf deswegen aber niemand unter Druck gesetzt werden. Der Gesetzgeber erachtet es als sinnvoll, diese Urlaubstage zur Unterstützung der Familie zu beziehen. Der Anspruch auf die üblichen Ferientage besteht trotz Vaterschaftsurlaub weiter.
Haben Sie noch weitere Fragen dazu. Dann wenden Sie sich doch direkt an unser Team. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.