Im Hinblick auf die Herbstferien hat der Bundesrat neue grenzsanitarische Massnahmen beschlossen. Ab Montag, 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen, unabhängig davon, woher sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz müssen sie sich nochmals testen lassen. Für geimpfte und genesene Personen mit einem Covid-Zertifikat oder einem anderen gültigen Nachweis einer Impfung oder Genesung gilt keine Testpflicht.
Alle Einreisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – müssen zudem das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen.
Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten einreisen.
Zur Frage, ob auch Personen im Meldeverfahren unter die Definition «Grenzgänger» fallen, haben wir bisher keine verbindliche Antwort der zuständigen Behörden erhalten. Da der Text der Verordnung keine Gleichsetzung von Grenzgängern mit G-Bewilligung und Personen im Meldeverfahren vorsieht, empfehlen wir deshalb auch diesen Personen, bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorzuweisen, es sein denn, sie in Grenzgebieten leben. Wir werden Sie informieren, sobald wir nähere Informationen erhalten.